Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die aktuell außergewöhnliche Situation stellt Schulen in vielerlei Hinsicht vor neue Herausforderungen. Durch den zunehmenden Einsatz digitaler Anwendungen, gehört nach Auffassung des Personalrats GHWRGS dazu auch das Thema Datenschutz. Uns erreichen derzeit vermehrt Anfragen hinsichtlich des Einsatzes privater Datenverarbeitungsgeräte zu dienstlichen Zwecken sowie der E‑Mail-Kommunikation sowohl mit Schülerinnen und Schülern als auch mit Erziehungsberechtigten.
Auch für uns als Personalrat ist klar, dass aufgrund der aktuellen Lage, besondere Maßnahmen erforderlich sind. Es ist deshalb nachvollziehbar, wenn Schulleitungen und Lehrkräfte digitale Anwendungen nutzen wollen.
Gleichzeitig ist weder die Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) noch die damit verbundene Verwaltungsvorschrift Datenschutz an öffentlichen Schulen außer Kraft getreten. Zudem gilt auch die Rahmendienstvereinbarung zum Einsatz einer landeseinheitlichen digitalen Bildungsplattform weiterhin.
Aus diesem Grund halten wir es für angebracht, den Schulen in diesen Zeiten Orientierung und Unterstützung zu geben, welche Rechte und Pflichten die Beschäftigten dabei haben.
Lesen Sie unser neues PR-Info im Bereich Datenschutz oder hier direkt zum Download.