Liebe Kol­le­gin­nen, liebe Kol­le­gen,
die aktu­ell außer­ge­wöhn­li­che Situa­tion stellt Schu­len in vie­ler­lei Hin­sicht vor neue Her­aus­for­de­run­gen. Durch den zuneh­men­den Ein­satz digi­ta­ler Anwen­dun­gen, gehört nach Auf­fas­sung des Per­so­nal­rats GHWRGS dazu auch das Thema Daten­schutz. Uns errei­chen der­zeit ver­mehrt Anfra­gen hin­sicht­lich des Ein­sat­zes pri­va­ter Daten­ver­ar­bei­tungs­ge­räte zu dienst­li­chen Zwe­cken sowie der E‑Mail-Kom­mu­ni­ka­tion sowohl mit Schü­le­rin­nen und Schü­lern als auch mit Erziehungsberechtigten.

Auch für uns als Per­so­nal­rat ist klar, dass auf­grund der aktu­el­len Lage, beson­dere Maß­nah­men erfor­der­lich sind. Es ist des­halb nach­voll­zieh­bar, wenn Schul­lei­tun­gen und Lehr­kräfte digi­tale Anwen­dun­gen nut­zen wol­len.
Gleich­zei­tig ist weder die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (EU-DSGVO) noch die damit ver­bun­dene Ver­wal­tungs­vor­schrift Daten­schutz an öffent­li­chen Schu­len außer Kraft getre­ten. Zudem gilt auch die Rah­men­dienst­ver­ein­ba­rung zum Ein­satz einer lan­des­ein­heit­li­chen digi­ta­len Bil­dungs­platt­form wei­ter­hin.
Aus die­sem Grund hal­ten wir es für ange­bracht, den Schu­len in die­sen Zei­ten Ori­en­tie­rung und Unter­stüt­zung zu geben, wel­che Rechte und Pflich­ten die Beschäf­tig­ten dabei haben.

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