Dau­ert dienst­lich zwin­gend not­wen­di­ger Mehr­ar­beits­un­ter­richt län­ger als drei Wochen oder beginnt er in drei Wochen muss die Schul­lei­tung den ört­li­chen Per­so­nal­rat betei­li­gen. Für regu­lä­ren Mehr­ar­beits­un­ter­richt fin­den Sie unser Betei­li­gungs­for­mu­lar bei den Personalrats-Infos.

Wich­tig: Han­delt es sich um Mehr­ar­beits­un­ter­richt, der frei­wil­lig, im Rah­men von Ler­nen mit Rücken­wind geleis­tet wer­den soll, reicht zur Betei­li­gung ein form­lo­ser Antrag per Mail.