Verfahren bei Konfliktfällen zwischen Lehrkräften und Schulleitungen
Grundsätze, die sich aus dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) ergeben: Der ÖPR arbeitet „vertrauensvoll“ (LPVG) mit den Dienststellen zusammen und beide Seiten müssen den ernsthaften Willen zur Einigung zeigen. Dabei ist der „Friede an der Dienststelle“ zu wahren. Der ÖPR hat ein „Wächteramt“, damit alle Rechtsvorschriften, die es zugunsten der Beschäftigten gibt, eingehalten werden. Der ÖPR wird nur im Auftrag einer Lehrkraft tätig. Das Verfahren kann auf jeder Stufe ohne Angabe von Gründen von einer Lehrkraft gestoppt werden. Der ÖPR vertritt innerhalb der behördlichen Hierarchie immer nur „nach oben“. Wir sind auch die Personalvertretung der SL, können aber nicht die SL gegenüber den L vertreten, wohl aber gegenüber dem SSA.
Standardverfahren (ÖPR = Örtlicher Personalrat, BPR = Bezirkspersonalrat, HPR = Hauptpersonalrat) erfolgreich = Einigung kommt zustande.