Dauert dienstlich zwingend notwendiger Mehrarbeitsunterricht länger als drei Wochen oder beginnt er in drei Wochen muss die Schulleitung den örtlichen Personalrat beteiligen. Für regulären Mehrarbeitsunterricht finden Sie unser Beteiligungsformular bei den Personalrats-Infos.
Wichtig: Handelt es sich um Mehrarbeitsunterricht, der freiwillig, im Rahmen von Lernen mit Rückenwind geleistet werden soll, reicht zur Beteiligung ein formloser Antrag per Mail.