Als gewählte Interessenvertretung ist der Personalrat in vielen Situationen Ansprechpartner, der berät und sich im Schulamt und bei der Dienststellenleitung für Ihre Belange einsetzen kann. Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz unterliegen Personalrätinnen und Personalräte der Schweigepflicht.
Wir sind in ständigem personalrätlichen Austausch mit der Stufenvertretung beim Regierungspräsidium (BPR) und Kultusministerium (HPR) und können Ihnen deshalb auch bei über die untere Schulaufsichtsbehörde hinausgehenden Problemen und Fragen weiterhelfen.
Wobei der Personalrat möglicherweise helfen kann:
- planmäßige Anstellung (Verbeamtung auf Lebenszeit)
- Dauer der Probezeit ( bei Benotung der Probezeitbeurteilungen befriedigend oder darunter, raten wir Ihnen dringend mit uns Kontakt aufzunehmen)
- Wünschen und Anregungen für das Fortbildungsprogramm
- Antrag auf Änderung des Stundenumfangs
- Versetzung aus dienstlichen Gründen
- Abordnung mit Wechsel des Dienstortes
- Anrechnungen
- Teilzeit, Beurlaubung
- Drohende Disziplinarmaßnahmen
- Konferenzrechte
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Mutterschutz und Erziehungsurlaub (Elternzeit)
- Wiederaufnahme des Dienstes nach längerer Krankheit
- arbeitsmedizinischen Fragen
- Begleitung bei sensiblen Dienstgesprächen
- Beschwerden gegen Dienstvorgesetzte
Wobei der Personalrat nicht helfen kann:
- Individualrechtliche Frage
- Probleme mit dem Landesamt für Besoldung und Versorgung
- Rechtsschutzangelegenheiten
- Konkrete Probleme mit Eltern, Schülern und Kollegen
Wir empfehlen in diesen Fällen sich an Ihre Gewerkschaft, Ihren Berufsverband oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Als gewählte Interessenvertretung ist der Personalrat in vielen Situationen Ansprechpartner, der berät und sich im Schulamt und bei der Dienststellenleitung für Ihre Belange einsetzen kann. Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz unterliegen Personalrätinnen und Personalräte der Schweigepflicht.
Wir sind in ständigem personalrätlichen Austausch mit der Stufenvertretung beim Regierungspräsidium (BPR) und Kultusministerium (HPR) und können Ihnen deshalb auch bei über die untere Schulaufsichtsbehörde hinausgehenden Problemen und Fragen weiterhelfen.
Wobei der Personalrat möglicherweise helfen kann:
- planmäßige Anstellung (Verbeamtung auf Lebenszeit)
- Dauer der Probezeit ( bei Benotung der Probezeitbeurteilungen befriedigend oder darunter, raten wir Ihnen dringend mit uns Kontakt aufzunehmen)
- Wünschen und Anregungen für das Fortbildungsprogramm
- Antrag auf Änderung des Stundenumfangs
- Versetzung aus dienstlichen Gründen
- Abordnung mit Wechsel des Dienstortes
- Anrechnungen
- Teilzeit, Beurlaubung
- Drohende Disziplinarmaßnahmen
- Konferenzrechte
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Mutterschutz und Erziehungsurlaub (Elternzeit)
- Wiederaufnahme des Dienstes nach längerer Krankheit
- arbeitsmedizinischen Fragen
- Begleitung bei sensiblen Dienstgesprächen
- Beschwerden gegen Dienstvorgesetzte
Wobei der Personalrat nicht helfen kann:
- Individualrechtliche Frage
- Probleme mit dem Landesamt für Besoldung und Versorgung
- Rechtsschutzangelegenheiten
- Konkrete Probleme mit Eltern, Schülern und Kollegen
Wir empfehlen in diesen Fällen sich an Ihre Gewerkschaft, Ihren Berufsverband oder an einen Fachanwalt zu wenden.
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Einen unverbindlichen Formulierungsvorschlag „Musterantrag“ zur gestuften Wiederaufnahme des Dienstes (sog. Rekonvaleszenzregelung – nur für Beamtinnen und Beamte) finden Sie auf Seite 8 des BEM Infopakets